Der Sportküstenschifferschein - (SKS)

- Wer braucht diesen freiwilligen amtlichen Führerschein?

Der SKS ist ein - freiwilliger - amtlicher Führerschein für die Küstengewässer aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandsküste. Freiwillig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Polizei den SKS bei Routinekontrollen nicht sehen möchte, ihr reicht der SBF See. Da der Inhaber des SKS aber im Vergleich zum SBF See einen höherwertigen Ausbildungsstand nachweisen kann, verlangen Vercharterer, auch auf Druck ihrer Schiffsversicherungen, meistens den SKS von den Fahrzeugführern.

Den SKS kann man entweder für die Antriebsart "Antriebsmaschine", also nur unter Motor, oder für die Antriebsart "Antriebsmaschine und unter Segel" erwerben.

Voraussetzung für die Zulassung zur SKS-Prüfung ist der Besitz des SBF See sowie der Nachweis von mindestens 300, in Küstengewässern zurückgelegten, Seemeilen an Bord einer Motor- bzw. Segelyacht, je nachdem für welchen Antriebstyp der SKS gelten soll. Die Seemeilen sind vor der Prüfung nachzuweisen.

Die Prüfung zum SKS besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Die theoretische Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen. Die Beantwortung eines Fragebogens aus dem Fragenkatalog zu Bereichen wie Schifffahrtsrecht, Wetterkunde, Seemannschaft und Navigation ist ein Teil der theoretischen Prüfung. Hierfür stehen 90 Minuten zur Verfügung. Der zweite Teil besteht aus der Bearbeitung einer mehrteiligen Kartenaufgabe in den Seegebieten der Nordsee oder Ostsee. Hier werden Gezeitenkunde, Kurs- und Peilungsverwandlung, terrestrische Schiffsortsbestimmung, Stromnavigation und der Gebrauch von Seekarten überprüft. Auch hierfür stehen 90 Minuten zur Verfügung.

Die praktische Prüfung dauert je Bewerber bis zu 30 Minuten und wird auf den Seegebieten der Nordsee, der Ostsee, des Mittelmeeres, oder des Atlantiks durchgeführt. Hier werden die praktischen Fähigkeiten für das Führen einer Segel- bzw. Motoryacht geprüft. Insbesondere sind Manöver wie Boje-über-Bord unter Maschine bzw. unter Segel, Steuern verschiedener Kurse zum Wind, Beidrehen, Aufschiesser, Halsen, Wenden, Anlege- und Ablegemanöver, Ankermanöver, Segelsetzen, Reffen, Aufstoppen, Steuern nach Kompass/Landmarken geprüft. Außerdem kann es Fragen zu Seemannschaft, Wetterkunde, Navigation, Motor, Elektrik und Gasanlage geben.

Die Prüfung für den Erwerb des SKS richtet sich nach der Sportseeschifferscheinverordnung und den Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein. Mit der Durchführung der Prüfung sind der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) und der Deutsche Segler-Verband (DSV) beauftragt.

Über den SKS hinaus gibt es noch zwei weitere freiwillige amtliche Führerscheine:

Der Sportseeschifferschein (SSS) gilt im Bereich von bis zu 30 Seemeilen von der Festlandsküste aller Meere und verlangt als Voraussetzung den SBF See sowie 1.000 Seemeilen Erfahrungsnachweis (nach Erwerb des SBF See). Mindestalter 16 Jahre.

Der Sporthochseeschifferschein (SHS) gilt weltweit zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen. Voraussetzung für den Erwerb ist der Sportseeschifferschein (SSS) sowie 1.000 Seemeilen Erfahrungsnachweis. Mindestalter 18 Jahre.

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