Der Sportbootführerschein Binnen - (SBF Binnen)

Achtung: Der Gesetzgeber hat die Vorschriften im Jahr 2013 geändert! Hier ist noch die "alte" Regelung beschrieben!

- Wer braucht diesen amtlichen Führerschein?

Jeder, der ein Sportboot (Segel- oder Motorsportfahrzeug) mit weniger als 15 Metern Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen führt, das mit einem Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet ist. Hierbei ist es unerheblich, ob die Antriebsmaschine eingeschaltet ist oder nicht. Das bedeutet, dass auch ein Segler, der mit ausgeschaltetem Motor (über 5 PS) unterwegs ist, diesen Führerschein haben muß.

SBF Binnen und SBF See sind nicht voneinander abhängig oder aufeinander aubauend. Sie werden einzeln und unabhängig voneinander abgelegt. Je nach Bedarf kann man den SBF-Binnen nur für den Segelteil oder auch nur für den Motorteil, im Idealfall aber gleich kombiniert für Segel und Motor ablegen.

Zum Ablegen der Prüfung ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich. Wird die Prüfung nur für den Teil Segeln und Surfen abgelegt, genügt ein Mindestalter von 14 Jahren. Daneben sind körperliche und geistige Eignung sowie eine Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich.

Die amtlichen Vorschriften, die das Führerscheinwesen und den Verkehr für die Sportschifffahrt auf den Binnenschiffahrtsstraßen regeln, sind die Sportbootführerscheinverordnung Binnen und die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO). Daneben gibt es für bestimmte Gewässer wie den Rhein, die Mosel, die Donau, den Bodensee und einige Gewässer in Berlin hiervon abweichende Regelungen. Sämtliche Informationen hierzu findet man auf der Webseite der Deutschen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.



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