Der Sportbootführerschein See - (SBF See)

Achtung: Der Gesetzgeber hat die Vorschriften im Jahr 2013 geändert! Hier ist noch die "alte" Regelung beschrieben!

- Wer braucht diesen amtlichen Führerschein?

Jeder, der auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot (Segel- oder Motorsportfahrzeug) oder ein Wassermotorrad führen will, dessen Antriebsmaschine an der Propellerwelle mehr als 3,68 kW (5 PS) abgibt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Antriebsmaschine eingeschaltet ist oder nicht. Das bedeutet, dass auch ein Segler, der mit ausgeschaltetem Motor (über 5 PS) unterwegs ist, diesen Führerschein haben muß.

SBF Binnen und SBF See sind nicht voneinander abhängig oder aufeinander aubauend. Sie werden einzeln und unabhängig voneinander abgelegt.

Führer von Sportbooten ohne Motorantrieb bzw. mit einer größten nicht überschreitbaren Motorleistung von 3,68 kW (5 PS) bedürfen keiner Fahrerlaubnis.

Der Geltungsbereich der Seeschiffahrtsstraßenordnung ist etwas kompliziert zu beschreiben. Etwas pauschal formuliert, kann man sagen, dass der SBF See von der seewärtigen Begrenzung der Binnenschifffahrtsstraßen bis zur 3-Seemeilen-Linie von der Küste entfernt gilt. Das heißt, dass unter anderem auch der Hamburger Hafen und die Elbe von dort bis zur Nordsee, sowie die Weser ab Bremen nordwärts etc. bereits zu den Seewasserstrassen gehören.

Die Prüfung zum SBF See besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die theoretische Prüfung beinhaltet die Beantwortung von 33 Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog, wobei hier auch kurze Navigationsaufgaben zu lösen sind. Die praktische Prüfung muss nicht, wie man vielleicht vermuten könnte, an der See abgelegt werden, sondern kann durchaus auch im Revier der Segelschulen (auf Binnenrevieren) abgelegt werden. Hier wird geprüft, ob der Prüfling diverse Manöver beherrscht und über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt. Hierzu gehören z. B. Rettungsmanöver, An- und Ablegemanöver, kursgerechtes Aufstoppen, Fahren nach Kompass, Peilen, Umgang mit Sicherheitsausrüstung, Wendemanöver und Knotenkunde.

Mit der Durchführung der Prüfung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) den Deutschen Motoryachtverband (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband (DSV) beauftragt, die dazu die Prüfungsausschüsse für den amtlichen Sportbootführerschein See eingerichtet haben.



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